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als 10.000 mal kracht es tagtäglich in Deutschland. Zum Glück
sind die meisten Unfälle jedoch "nur" Bagatellschäden.
Doch meist fängt gerade dann erst der Ärger an - denn oftmals
wird der sichtbare Schaden von den Beteiligten, der Polizei oder auch der
Werkstatt zu gering oder auch zu hoch eingeschätzt. Damit dem Geschädigten
keine böse Überraschung widerfährt, steht Ihm deshalb ein
unabhängiger Sachverständiger seiner Wahl zu. Die Kosten für
das Gutachten (Beweissicherung, Feststellung des Schadenumfangs und der
Schadenshöhe) werden von der Versicherung übernommen, sofern der
Gesamtschaden über 800,- Euro liegt. Neben den direkten Schäden
(z.B. Kosten für die Reparatur) entstehen dem Geschädigten zudem
indirekte Schäden, die oftmals in Ihrem Umfang verkannt werden; zu
den indirekten Schäden zählen z.B. Wertverlust des Fahrzeugs oder
auch der Fahrzeugersatz während Dauer der Reparatur.
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